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BVerwG, 27.03.1998 - 2 B 30.98 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an das Darlegungserfordernis - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Formelle Anforderungen an die Beschwerdebegründung - Bloße Angriffe gegen die Rechtsauffassung der Vorinstanz als Versuch der Darlegung der Bedeutsamkeit einer Rechtssache
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1997 - 6 A 5398/96
- BVerwG, 27.03.1998 - 2 B 30.98
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 03.05.1995 - 1 B 222.93
Verwaltungsprozeßrecht: Umfang der richterlichen Kontrolle von untergesetzlichen …
Auszug aus BVerwG, 27.03.1998 - 2 B 30.98
Mit derartigen bloßen Angriffen gegen die Rechtsauffassung der Vorinstanz kann die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache auch dann nicht dargelegt werden, wenn zur Begründung der abweichenden Rechtsansicht verfassungsrechtliche Erwägungen angeführt werden (stRspr; vgl. etwa Beschluß vom 3. Mai 1995 - BVerwG 1 B 222.93 - m.w.N.). - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 27.03.1998 - 2 B 30.98
In der Beschwerdebegründung muß dementsprechend dargelegt, d.h. näher ausgeführt werden, daß und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des revisiblen Rechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]; stRspr). - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 27.03.1998 - 2 B 30.98
In der Beschwerdebegründung muß dementsprechend dargelegt, d.h. näher ausgeführt werden, daß und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des revisiblen Rechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]; stRspr).